Rechtsprechung
VG Regensburg, 28.10.2014 - RO 9 K 14.30618 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,79799) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 28.10.2014 - RO 9 K 14.30618
- VGH Bayern, 27.07.2015 - 2 ZB 14.30473
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11
Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde
Auszug aus VG Regensburg, 28.10.2014 - RO 9 K 14.30618
Erforderlich für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ist in diesen Fällen aber, dass sich die vorhandene Erkrankung aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d.h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr droht (vgl. BVerwG, B.v. 17.8.2011 - 10 B 13/11 u. a. - juris, LS 1). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2006 - 13 A 2820/04
Serbien, Kosovo, Albaner, Krankheit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene …
Auszug aus VG Regensburg, 28.10.2014 - RO 9 K 14.30618
Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 AufenthG soll dem Ausländer nicht eine Heilung von Krankheit unter Einsatz des sozialen Netzes der Bundesrepublik Deutschland sichern, sondern vor gravierender Beeinträchtigung seiner Rechtsgüter Leib und Leben bewahren (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 30.10.2006 - 13 A 2820/04.A - juris, Rn. 32).